Allgemeine Geschäftsbedingungen
triple a³ Apartments in Altfeld – Inh. Mirko Kemmer
GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartmentzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Pensioninhabers. Diese Geschäftsbedingungen sind mit Ihrer Buchung gültig und von Ihnen anerkannt.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Pensionsinhabers in Textform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
Der Pensionsinhaber ist Vertragspartner und wird im folgenden Text „Pension“ genannt.
Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, zu geltenden Preisen der Pension, zu zahlen. Dies gilt auch für, vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
Rechnungen der Pension sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, im Voraus per Überweisung, Kreditkarte oder EC-Zahlung vor Ort zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension berechtigt, die gebuchte und weitere Leistungen abzulehnen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
Ein Rücktritt des Kunden von dem, mit der Pension geschlossenen Vertrag, bedarf der Zustimmung der Pension in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen. Die Anreisezeiten sind täglich zwischen 15:00 und 19:00 Uhr. Die Pension ist nicht verpflichtet die Zimmer nach 19:00 Uhr frei zu halten.
Ein Anrecht auf Rücktritt von dem, mit der Pension geschlossenen Vertrag, erlischt ab 17:00 Uhr am vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Pensionsbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen der Pension, diese sind wie folgt:
Privatverträge: Bis 14 Tage vor Anreisetag bis 17:00 Uhr ist die Stornierung kostenlos, bis 7 Tage vor Anreisetag bis 17:00 Uhr berechnen wir 50 % der Buchungskosten, bis 2 Tage vor Anreisetag bis 17:00 berechnen wir 80 % der Buchungskosten. Bei kurzfristigeren Stornierungen berechnen wir die vollen Buchungskosten.
Unternehmensverträge: Bis 20 Tage vor Anreisetag bis 17:00 Uhr ist die Stornierung kostenlos, bis 10 Tage vor Anreisetag bis 17:00 Uhr berechnen wir 50 % der Buchungskosten, bis 5 Tage vor Anreisetag bis 17:00 berechnen wir 80 % der Buchungskosten. Bei kurzfristigeren Stornierungen berechnen wir die vollen Buchungskosten.
RÜCKTRITT DER PENSION
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension ebenfalls in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Kunde hat ebenfalls kein Recht auf Bereitstellung nach 19:00 Uhr am Anreisetag.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
RAUCHEN
Im der gesamten Pension besteht striktes Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer oder im Gebäude, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 100,00 EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.
Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind mit Rauchmelder ausgerüstet. Im Falle eines Feueralarms, der durch rauchen verursacht wurde sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.
In jedem Fall berechnen wir für die Auslösung eines Rauchmelders durch rauchen 200,00 Euro. Dieser muss zur entsprechenden Zeit sofort, mittels Leiter, hoch an der Decke (3,8m) ausgeschaltet werden. Die Gebühr ist für den Einsatz des Hausmeisters zu jeder Tages- oder Nachtzeit, da der Rauchmelder wegen der Lärmbelästigung für weitere Gäste sofort abgeschaltet werden muss.
Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich, vor der Eingangstüre, in speziell ausgewiesener Zone und nur bei geschlossener Eingangstüre erlaubt. Hält sich ein Gast nicht an das Rauchverbot im Gebäude, stellt dies einen berechtigten, sofortigen Vertragsrücktritt der Pension dar. In diesem Fall hat der Gast das Haus am nächsten Morgen zu verlassen. Eine Rückzahlung der Vertraglich vereinbarten Vergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren ist im Pensionsgereich grundsätzlich nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und Zustimmung des verantwortlichen Pensionspersonals gestattet. Bei Zuwiderhandlung droht ein Gebühr in Höhe von 100 €, sowie Hausverbot.
Das Mitführen von Hunden ist im Frühstücksraum der benachbarten Hotels nicht gestattet.
HAFTUNG DES HOTELS
Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500, -und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Ein abgeschlossenes Zimmer ist dafür Voraussetzung.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder, Fahrräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die in den Zimmern ausliegende, für jeden einsehbare Hausordnung, ist Teil dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.